Eine international gültige Definition zur Abgrenzung von Hochhäusern gegenüber herkömmlichen Bauten existiert nicht. Besonders hohe Gebäude werden im Sprachgebrauch üblicherweise ab 150 Meter Höhe als Wolkenkratzer bezeichnet. Als Hochhaus gilt in Deutschland aus brandschutzrechtlichen Gründen ein Gebäude, wenn es die Höhe der größten Feuerwehrdrehleitern übersteigt und daher höheren Brandschutzauflagen – wie des Einbaus eines zweiten Fluchttreppenhauses – unterliegt. Dies ist der Fall, wenn der Fußboden des obersten Wohngeschosses über einer Höhe von 23 Metern liegt. Diese Definition wurde für die Studie verwandt.