Zur Eindämmung des CORONAVIRUS
gilt ab sofort eine Maskenpflicht in den Treppenhäusern und in den Aufzügen. Halten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Maskenpflicht ein!
Diese Vorschrift gilt für alle Mehrfamilienhäuser oder Wohnanlagen ab 6 Wohneinheiten.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihre Hausverwaltung
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