Das Anbringen von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen lt. § 44 Abs. 5 der niedersächsichen Bauordnung ist ab dem 01. Januar 2016 Pflicht. Die Übergangsfrist zum Einbau endet am 31.12.2015!! Nähere Informationen bekommen sie hier...
Kommentar schreiben
Kommentar schreiben